Ob Zwangsräumung, Berliner Räumung, Besitzeinweisung oder Herausgabe nach
§ 885a ZPO…
Fa. Thater Umzüge: unsere Kompetenz – Ihr Nutzen!
Oft haben Vermieter / Gläubiger das Problem, dass durch die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für das Inventar des Mieters die Wohnung nicht sofort renoviert oder wieder vermietet werden kann.
Auch die Auflage, dem Schuldner (innerhalb einer festgesetzten Frist) jederzeit seine Sachen herauszugeben, übersteigt oftmals die logistischen Möglichkeiten und birgt Konfliktpotenzial. Hier können wir Ihnen helfend zur Seite stehen!
Nutzen Sie unsere, in Jahrzehnten gesammelte Erfahrung!
Wir bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket für die Ihre Immobilie.
Dazu gehören:
- Professionelle Beratung vor Ort: – was muss eingelagert werden, was muss wie
entsorgt oder kann eventuell sogar versteigert werden? - Erstellung einer Dokumentation (Inventarliste / Fotos)
- Kostengünstige, fachgerechte und versicherte Einlagerung in unserem Lager
(im Durchschnitt 50% günstiger als ein Self Storage Angebot) - rechtskonforme, sach- und fachgerechte Entsorgung mit Nachweis durch uns als zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb
- besenreine Beräumung der Objekte
- Übergabe der Wohnung (oft schon am selben Tag)
- feste, wöchentliche Versteigerungstermine
Der Vorteil für den Vermieter ist offensichtlich:
- überschaubare Kosten durch feste Preise
- sofortige Verfügung über die geräumte Immobilie
- schnelle Wiedervermietung
- kein mitunter konfliktreicher Kontakt mit den ehemaligen Mietern
- keine Blockierung von eigenen Lagerflächen
- teilweise Refinanzierung der Lagerkosten durch Versteigerungserlös möglich
Gern stellen wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung und unser professionelles Team zur Verfügung! Ein umfangreicher Fuhrpark und neutrales Auftreten sind für uns selbstverständlich.
Sie haben Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns gleich an: 030 684 93 11